Der Rabulist
, [
905-906] des -en, plur. die -en, ein
geschwätziger und dabey ränkvoller Sachwalter, welcher den Sinn des Gesetzes
nach seinem Vortheile zu drehen weiß; ein Zungendrescher. Daher die
Rabulisterey, ränkvolle Geschwätzigkeit. Es ist aus dem mittlern Lat. rabulare,
viel leeres Geschrey vor Gericht machen, welches wieder von dem Lat. Rabula,
ein Zungendrescher, Rabulist, abstammet. Vossius bemerkte schon, daß dieser
Lateinische Ausdruck mit dem Nieders. rabbeln, Holländ. rabbelen, geschwinde
und unverständlich reden, verwandt sey. Im mittlern Lateine wird ein Rabulist
auch Legicrepa genannt.