Ranzionieren
, [
935-936] verb. reg. act. aus dem Franz.
ranconner, durch ein Äquivalent an Gelde von einem Übel, und im engsten und
gewöhnlichsten Verstande, von der Sclaverey und Kriegsgefangenschaft los
kaufen. Sich ranzionieren. Die Kriegsgefangenen ranzionieren. Ehedem sagte man
auch jemanden ranzionieren. d. i. ihn zwingen, Ranzion zu erlegen. Im Nieders.
ranzuunen, im Oberd. nur ranzen, im Engl. to ransom.