Der Rainherr
, [
923-924] des -es, plur. die -en, in
einigen Städten, Rathsherren, welche die Aufsicht über die Raine, d. i.
Gränzen, der in der Stadtflur gelegenen Äcker führen, und mit den Rheinheeren
in andern am Rheine gelegenen Städten nicht zu verwechseln sind.