Prunken
, [
853-854] verb. reg. act. welches für
prangen in Niederdeutschland üblich ist, und für eben dasselbe auch von einigen
Hochdeutschen Schriftstellern, obgleich ohne Noth gebraucht worden; glänzen,
und figürlich, durch äußern Glanz, durch äußere Zierlichkeit, Kostbarkeit u. s.
f. die Augen anderer auf sich ziehen. Das wird recht prunken! Gottsch. Sie
prunken ja heute wie eine Braut, ebend. (
S. Prangen, welches von prunken nur in der Mundart
verschieden ist, außer daß das u und k etwa eine mehrere Intension, einen
höhern Grad des Pranges ausdrucken könnten.) Im Nieders. ist Prunker ein
Mensch, der übertriebenen Staat wacht, und Prunkmakerske, Prunkmacherinn, eine
Putzmacherinn.