Die Propstey
, [
847-848] plur. die -en, der der
Aufsicht eines Propstes, besonders eines Kirchen-Propstes anvertraute Bezirk.
In einigen Ländern, z. B. in Pommern, wo die Pröbste Präpositi heißen, ist
dafür Präpositur üblich. Ingleichen die Wohnung eines Propstes. Bey der
Universität Leipzig, wo der Vorgesetzte der der Universität gehörigen
Dorfschaften Praepositus heißt, ist die Propstey ein Gericht, welches sich aus
dem Rectore und den Decanis der vier Facultäten bestehet, und welchem die fünf
neuen Dorfschaften unterworfen sind. Die Dorf Propstey ist eben daselbst ein
anderes Gericht, welches sich über die drey alten Dörfer erstreckt, und allein
von dem Praeposito magno und seinen vier Beisitzern abhängt. Daher
propsteylich, zu einer Propstey gehörig.