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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Propst | | Das Propstey-Gericht

Die Propstey

, [847-848] plur. die -en, der der Aufsicht eines Propstes, besonders eines Kirchen-Propstes anvertraute Bezirk. In einigen Ländern, z. B. in Pommern, wo die Pröbste Präpositi heißen, ist dafür Präpositur üblich. Ingleichen die Wohnung eines Propstes. Bey der Universität Leipzig, wo der Vorgesetzte der der Universität gehörigen Dorfschaften Praepositus heißt, ist die Propstey ein Gericht, welches sich aus dem Rectore und den Decanis der vier Facultäten bestehet, und welchem die fünf neuen Dorfschaften unterworfen sind. Die Dorf Propstey ist eben daselbst ein anderes Gericht, welches sich über die drey alten Dörfer erstreckt, und allein von dem Praeposito magno und seinen vier Beisitzern abhängt. Daher propsteylich, zu einer Propstey gehörig.
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