Der Propst
, [
847-848] des -es, plur. die Pröpste,
Fämin. die Pröpstinn, ein aus dem Lat. Praepositus verkürztes Wort, welches
überhaupt einen Vorgesetzten bedeutet, aber nur in einigen einzelnen Fällen
üblich ist. So führet der Vorgesetzte eines Lehenshofes in manchen Gegenden den
Nahmen eines Lehens-Propstes. Am häufigsten ist es von einem Vorgesetzten über
geistliche Personen, und in Kirchensachen. In der Römischen Kirche haben manche
Klöster anstatt der Äbte und Äbtissinnen Pröbste und Pröbstinnen, welche
zuweilen die fürstliche Würde bekleiden, wie der gefürstete Propst zu
Ellwangen. Der Vorgesetzte eines Kathedral-Stiftes ist unter dem Nahmen des
Dom-Propstes bekannt. Auch in den evangelischen Kirchen hat man Pröbste, oder
Kirchen-Pröbste, welche den Geistlichen eines gewissen Bezirkes vorgesetzet
sind, unter dem Superintendenten oder General-Superintendenten stehen, und in
manchen Ländern Inspectores, und mit dem mehr Lateinischen Ausdrucke Präpositi
heißen. In einigen Ländern sind sie von den Inspectoren noch verschieden, und
da sind sie dem General-Superintendenten untergeordnet, und den Inspectoren
vorgesetzt, und vertreten alsdann die Stelle der Superintendenten. In den
Preußischen Landen wird derjenige Vorgesetzte, unter welchen die Feldprediger
bey der ganzen Armee stehen, der Feld-Propst genannt, da er denn den
General-Superintendenten bey der Armee vorstellet. Anm. Es ist schon frühe aus
dem Lat. entlehnet worden, denn schon Notker übersetzt Praepositus durch
Probista. Im Schwabenspiegel lautet dieses Wort Brobst, im Nieders. Prawest,
Prawst, im Angels. Profast, Prauast, Pravos, im Schwed. Probst, im Isländ.
Profastur, im Engl. Provost, im Franz. Prevost. (
S. auch Profoß, welches gleichfalls davon abstammen.)
Man schrieb es ehedem gemeiniglich Probst, die Dehnung des o zu bezeichnen,
welches aber so wohl wider die Abstammung als allgemeine Hochdeutsche
Aussprache streitet.
S. auch Papst, Anm. [
847-848]