Das Predigtamt
, [
829-830] des -es, plur. inus. das Amt
eines Predigers, besonders in den protestantischen Kirchen, wo es den ganzen
Umfang der Obliegenheiten einer zur Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes
bestellten Person mit in sich fasset. Zum Predigtamte berufen werden, zum
Prediger. Das Predigtamt verwalten, demselben vorstehen, Prediger seyn.