Practicieren
, [
821-822] verb. reg. act. welches aus
dem mittlern Latein. practicare entlehnet ist, aber nur im gemeinen Leben
gebraucht wird, ausüben. Das läßt sich nicht practicieren, in Ausübung bringen.
In engerer Bedeutung sagt man von Advocaten und Ärzten, daß sie practicieren,
wenn sie ihre Wissenschaft wirklich ausüben, daher auch practicierende Ärzte,
welche keine Doctores sind, Practicanten genannt werden; welchen Nahmen
zuweilen auch diejenigen bekommen, welche das Advociren erlernen, aber noch
nicht wirkliche Advocaten sind. Nach einer andern Einschränkung ist
practicieren, mit List in das Werk richten. Jemanden etwas in die Tasche
practicieren. Sich in ein Amt practicieren.
S. Practike.