Der Posten
, [
815-816] des -s, plur. ut nom. sing.
welches gleichfalls aus dem Franz. Poste und Ital. Posto entlehnet worden, und
vornehmlich in einer doppelten Bedeutung üblich ist. 1. Bey den Jägern ist der
Posten ein Zeichen mit dem Jagdhorne, wo es vermuthlich eine Anzahl mehrerer
zusammen gehöriger Töne bedeutet, und alsdann zu 2 Post gehören würde, (
S. Jagdposten.) 2. Der Ort, wohin jemand gestellet wird,
eine Handlung daselbst zu verrichten. 1) Eigentlich. Einen Arbeiter an seinen
Posten stellen. Besonders im Kriegswesen, wo ein jeder Ort, wohin einer oder
mehrere Soldaten gestellet werden, denselben zu vertheidigen, zu beobachten,
oder andere Handlungen daselbst zu verrichten, der Posten genannt wird. Die
Schildwache darf nicht von ihrem Posten gehen. Seinen Posten verlassen. Auf
seinem Posten bleiben. Seinen Posten vertheidigen. Von seinem Posten getrieben
werden. Im Ital. Posto, welches in dieser Form auch in der R. A. Posto fassen,
sich fest setzen, üblich ist, wofür man nicht sagt, Posten fassen. 2)
Figürlich, eine Bedienung, ein Amt, eine Würde, so fern sie nicht ein bloßer
Titel ist, und in welcher man zu gewissen pflichtmäßigen Geschäften, wie man im
Oberdeutschen sagt, angestellet ist. Es ist in diesem Verstande von allen Arten
der Bedienungen und mit pflichtmäßigen Geschäften verbundene Würden üblich. Ein
ansehnlicher, einträglicher, hoher, geringer Posten. Einen Posten bekleiden.
Bey der Römischen Königswahl von 1658 that der Chur-Brandenburgische Gesandte
die sonderbare Erinnerung: "Es befänden sich in einem gewissen Projecte eines
Artikels die Worte Rang und Posten, welche weder Lateinisch noch Deutsch wären,
und weil die Kaiser nur auf die Lateinische und Deutsche Sprache schwören
müßten, so müßten diese Worte geändert werden." Sie wurden aus dieser Ursache
auch wirklich weggelassen, und man setzte dafür das Wort Stelle.