Das Postamt
, [
813-814] des -es, plur. die -ämter. 1)
Ein Amt bey dem Postwesen; die Postbedienung. 2) Ein zur Aufsicht und
Verwaltung des Postwesens in einem Lande oder in einer großen Stadt
niedergesetztes Collegium; da es denn auch Oberpostämter, Hofpostämter u. s. f.
gibt. 3) Das Amt und die Würde eines Postmeisters. Daher das Erbpostamt,
Hofpostamt, Oberpostamt u. s. f.