Das Placat
, [
773-774] des -es, plur. die -e, in
einigen, besonders Niederdeutschen und nordischen Gegenden, ein obrigkeitlicher
öffentlicher Befehl, ein Mandat oder Edict. Man leitet dieses Wort gemeiniglich
von dem Nieders. placken, kleben, heften, her, weil es gemeiniglich an
öffentlichen Orten angeheftet wird, da es denn mit Anschlag gleichbedeutend
seyn würde. Allein um der Endung willen scheinet es vielmehr zu dem mittlern
Lat. placare, setzen, heften, befestigen, zu gehören, welches denn freylich
wiederum von dem jetzt gedachten placken abstammet. Placare sigillum hieß das
Siegel aufdrücken; Placat würde also eigentlich ein mit dem öffentlichen Siegel
versehener obrigkeitlicher Befehl seyn.