Die Pfründe
, [
755-756] plur. die -n, ein Wort,
welches in der Römischen Kirche am üblichsten ist, den Unterhalt zu bezeichnen,
welchen jemand auf Lebenszeit aus einer geistlichen Stiftung genießet;
ingleichen ein Theil der Kirchengüter, ein geistliches Amt, ein mit Einkünften
begleiteter Titel, so fern sie jemanden den nöthigen Unterhalt gewähren. So
werden die Bisthümer, Abteyen, Prioreyen, Pfarren, Canonicate u. s. f. in
Ansehung des Unterhaltes, welchen sie ihren Besitzern gewähren Pfründen
genannt. Eben diesen Nahmen bekommt eine Stelle in einem Hospitale oder einer
andern ähnlichen Stiftung, welche jemand durch Kauf oder auf andere Art erhält,
in Ansehung des Unterhaltes, welchen ihm dieselbe gewähret; in welchem
Verstande es auch in der evangelischen Kirche üblich ist. Im mittlern Lateine
Praebenda und Beneficium. Daher der Pfründner, derjenige, welcher eine Pfründe
besitzet, welcher seinen Unterhalt aus einer geistlichen Stiftung hat,
besonders so fern er zu keinen Amtsverrichtungen verbunden ist; die
Pfründ-Collatur, im Oberdeutschen, das Patronat-Recht, der Kirchensatz. Anm.
Bey dem Notker schon Phruonda, im Schwabenspiegel Pfrunde. Man leitet es
gemeiniglich von dem schon gedachten Latein. Praebenda her, von welchem auch
das Holländ. Provande, das alt Franz. Prouvende, und das ehemahlige Deutsche
Pröven abstammen. Allein unser Pfründe scheinet einen echt Deutschen Ursprung
zu haben. Bey dem Ottfried ist B. 2, Kap. 4, V. 97 Pruanta Unterhalt, und V. 64
pruenten unterhalten, ernähren, und das Zeitwort pfründen kommt in eben diesem
Verstande noch jetzt im gemeinen Leben Oberdeutschlandes vor. Pfründe scheinet
also eigentlich einen jeden Unterhalt zu bedeuten, und kann zu dem alten
frommen, Nutzen, Frucht bringen, gehören.