1. Pfropfen
, [
753-754] verb. reg. act. 1) Mit Gewalt
in eine Öffnung hinein drehen, zwingen oder stopfen. Blüthen, Rosenblätter in
eine Bouteille pfropfen, sie mit Heftigkeit hinein stopfen. Die Blutgefäße
waren mit Blut voll gepfropft. Gepfropft voll, so voll, daß auch mit Gewalt
nicht mehr hinein zu bringen ist. Sich voll pfropfen, sich mit Speise
überladen. Das Komödien-Haus war gepfropft voll, von Menschen. Im Ober-
deutschen pferchen. 2) Mit einem Pfropfen verstopfen; doch nur in den zusammen
gesetzten zupfropfen. So auch die Pfropfung. Anm. Im Nieders. proppen, im
Schwed. proppa, im Griech. in der zweyten Bedeutung -
hier
nichtlateinischer Text, siehe Image - . Es scheinet vermittelst des harten
Blaselautes von reiben abzustammen, von welchem auch vermittelst eines andern
Vorschlages treiben herkommt, welches in ähnlicher Bedeutung vorkommt. Bey dem
Kero ist Ruab eine Zahl. Im Niedersächs. ist in eben dieser Bedeutung auch
prammen üblich, welches mit dem Lat. premere sichtbar überein kommt, und von
welchem das im gemeinen Leben der Hochdeutschen übliche bremsen und premsen in
eben diesem Verstande ein bloßes Intensivum ist.
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755-756]