Der Pflugschatz
, [
749-750] des -es, plur. doch nur von
mehrern Arten oder Summen, die -schätze, in einigen Gegenden, eine Abgabe auf
dem Lande, welche der Landmann nach den Pflügen geben muß, welche er hält und
zu Bearbeitung seines Ackers nöthig hat; besonders in denjenigen Gegenden, wo
man den Acker in Pflüge einzutheilen oder nach Pflügen zu berechnen pflegt, (
S. Pflug,) da denn der Pflugschatz mit dem Hufenschosse
anderer Gegenden überein kommt; der Pflugschoß, das Pfluggeld. In manchen
Gegenden wird der Pflugschatz auch von solchen Landleuten entrichtet, welche
keinen Acker haben, und alsdann werden derer sechs, acht und noch mehrere für
einen Pflug gerechnet.