1. Der Pflug
, [
745-746] des -es, plur. die Pflüge, ein
nur im Niedersächsischen, wo es Plog lautet, übliches Wort, eine Gesellschaft
mehrerer zu einer gemeinschaftlichen Arbeit, und in weiterm Verstande, zu einer
gemeinschaftlichen Absicht verbundener Personen zu bezeichnen; eine Bande. So
wird bey dem Torfgraben eine Gesellschaft von Personen, welche erfordert
werden, ein Tagewerk Torf in einer gewissen Zeit zu beschicken, ein Pflug
genannt, wozu wenigstens sieben Personen erfordert werden. Auch bey den
Deicharbeiten heißen diejenigen Arbeiter, welche bey einer Arbeit zugleich und
in einer gewissen Ordnung beschäftiget sind, ein Pflug, Holländ. Ploeg. Da denn
in weiterer Bedeutung ein jeder ver- bundener Haufen, eine Partey, Faction,
Rotte u. s. f. mit diesem Nahmen beleget wird. Die Übereinkunft mit dem
folgenden Worte scheinet nur zufällig zu seyn, indem Pflug in dieser Bedeutung,
aller Wahrscheinlichkeit nach, zu unserm Gelag und Gelichter gehöret, und statt
des Hauches der letztern den oft gleichgültigen Blaselaut vor dem Stammworte
lag, Licht, angenommen hat. Wenigstens ist der Begriff der Verbindung allem
Ansehen nach in diesem Worte der herrschende. [
747-748]