Der Pflugdienst
, [
747-748] des -es, plur. die -e, auf dem
Lande, Frohndienste, welche der Unterthan dem Grundherren mit dem Pfluge zu
leisten verbunden ist, Frohndienste, sofern selbige im unentgeldlichen Pflügen
bestehen; die Pflugfrohne. In weiterer Bedeutung werden auch wohl alle
Spanndienste, wobey der Fröhner mit Pferd und Wagen erscheinen muß,
Pflugdienste genannt.