Pflichtvergessen
, [
745-746] -er, -ste, adj. et adv. seine
Pflicht vorsetzlich vergessend, aus den Augen setzend, und in diesem Verhalten
gegründet. Ein pflichtvergessener Mensch. Ein pflichtvergessenes Betragen.
Pflichtvergessen handeln. So auch die Pflichtvergessenheit, welches zuweilen
auch von einer pflichtvergessenen Handlung gebraucht wird. Eine
Pflichtvergessenheit begehen.