Der Pferdeschoß
, [
729-730] des -sses, plur. die -sse, ein
Schoß oder Geschoß, welcher von den Pferden gegeben wird, die man hält. In der
Mark Brandenburg ist es ein Geschoß, welchen die Magistrate in den Städten zur
Tilgung der übernommenen alten Landesschulden von ihren Einwohnern heben.