Der Pacht
, [
633-634] des -es, plur. die Pächte. 1)
Ein jeder Vertrag, oder Contract; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung,
welche noch im Oberdeutschen gangbar ist, und wofür man im gemeinen Leben der
Hochdeutschen in manchen Fällen noch Pact saget, (
S. dieses Wort.) Einen Pacht mit den Satan machen. Den
Pacht halten, erneuern, aufheben, den Vertrag, Contract. Es ist in dieser
Bedeutung unstreitig aus dem Latein. Pactum entlehnet. Da die älteste Art
Gesetze zu machen in einem verabredeten Vertrage zwischen dem Landesherrn und
seinen Unterthanen bestand, so wurde ein Gesetz in den ältesten Zeiten sehr
häufig Pactum genannt, wovon in des Du Fresne Glossario Stellen genug
vorkommen. Nach diesem Vorgange nannte man im 13ten und den folgenden
Jahrhunderten auch im Deutschen ein Gesetz den oder die Pacht, oder mit der
blasenden Aussprache einiger Provinzen, der oder die Pfacht, bey dem Stryker
die Phacht, womit denn zuweilen auch das göttliche Gesetz bezeichnet wurde. 2)
In engerer Bedeutung, ein Vertrag, in welchem man die Nutzung einer Sache einem
andern gegen einen Theil des Ertrages, oder auch gegen eine bestimmte Geldsumme
überlässet, in denjenigen Fällen, in welchen das Zeitwort pachten üblich ist;
der Pacht-Contract. Ingleichen der Genuß der Nutzung vermöge und Kraft eines
solchen Vertrages. Der Pacht der Zölle, der Einkünste, der Accise, des
Zehenten, der Jagd, der Fischerey, der Schenknahrung an einem Orte, der Kühe
auf einem Landgute, einer Schäferey u. s. f. Etwas in Pacht nehmen, es pachten.
Einem etwas in Pacht geben, im gemeinen Leben, es in Pacht austhun, es
verpachten. Etwas in Pacht haben, den Ertrag einer Sache gegen eine bestimmte
Vergütung genießen. Der Erbpacht, der erbliche Besitz und Genuß der Nutzungen
gegen ein bestimmtes Pachtgeld; zum Unterschiede von einem Zeitpachte, welcher
am häufigsten unter dem Pachte schlechthin ver- standen wird. Der eiserne
Pacht, ein Pacht auf eine lange Zeit. Einen Pacht antreten. Aus dem Pachte
gehen. In der engsten Bedeutung ist der Pacht der Genuß des Ertrages eines
Landgutes oder eines Stückes der Erdfläche gegen eine jährliche
verhältnißmäßige Geldsumme. Ein Gut in Pacht haben. Der Pacht eines Ackers,
eines Gartens. (
S. Pachten.) 3) Figürlich wird auch das Pachtgeld sehr
häufig nur der Pacht genannt. Das Gut gibt hundert Thaler Pacht, trägt dem
Besitzer so viel Pachtgeld ein. Den Pacht bezahlen. Mehr Pacht biethen. Viel,
wenig Pacht geben. Den Pacht schuldig bleiben. Anm. Der Plural ist in der
zweyten Bedeutung von mehrern Arten des Pachtes am üblichsten, so wie er in der
dritten nur von mehrern Summen Statt findet. Der Pracht in der zweyten
Bedeutung heißt im mittl. Lat. Pactum, Appactus, Appaltus, Affictus, Fictum,
Fictus, im Ital. Appalto, Fitto, Affitto. Wäre es nicht überwiegend
wahrscheinlich, daß es von Pactum entlehnet worden, so würde das mittl. Lat.
pacare, zahlen, bezahlen, Ital. pagare, Franz. payer, von welchem, Paagium,
Pacagium, Pedagium, Franz. Peage, ehedem auch einen Tribut, eine Steuer
bedeutete, ein bequemes Stammwort abgeben. Im Deutschen scheinet es jüngern
Ursprunges zu seyn, wenigstens kommt es in der ersten Bedeutung eines Gesetzes
am frühesten vor. In vielen, besonders Niederdeutschen Gegenden, ist es
weiblichen Geschlechtes, die Pacht, dagegen die Hoch- und Oberdeutschen es
beständig im männlichen gebrauchen, welches auch dem Lat. Pactum gemäßer ist.
In einigen Oberdeutschen Provinzen lautet dieses Wort Pfacht. Übrigens ist
statt desselben im Oberdeutschen auch Bestand, und in einigen, besonders
Niederdeutschen, Gegenden auch Arrende üblich, aus dem Franz. Arrende.
S. Pachten. [
633-634]