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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Pfänder | | Das Pfandhaus

Der Pfandesinhaber

, [705-706] des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Pfandesinhaberinn, eine Person, welche zu ihrer Sicherheit ein Pfand von einem andern in Besitz hat, es sey nun ein bewegliches oder ein unbewegliches Pfand; ehedem der Pfandhaber, Pfandherr, Pfandgläubiger.
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