Der Pfahl
, [
701-702] des -es, plur. die Pfähle,
Diminut. das Pfählchen, ein zugespitztes gemeiniglich rundes Holz, welches man
in die Erde schlägt oder auch etwas daran spießet. Man gebraucht es nur von
solchen zugespitzten Hölzern von einer gewissen Größe, indem sie wenigstens
einige Zoll im Durchmesser halten müssen, bis zu den großen oft viereckigen
Grund- und Brückenpfählen. Kleinere Pfähle werden, wenn sie von Holz sind,
Pflöcke genannt. Einen Pfahl einschlagen, oder wenn er groß ist, einrammen. An
Pfählen befestigen. an den Pfahl stellen, an dem Schandpfahl der öffentlichen
Verachtung aussetzen. In meinen vier Pfählen, figürlich, in meiner Wohnung, in
meiner Behausung. Der Weinpfahl, Zaunpfahl, Gränzpfahl, Brandpfahl,
Schandpfahl, Sturmpfahl, Grundpfahl, Brückenpfahl u. s. f. In einigen der
folgenden Zusammensetzungen bezeichnet es in engerer Bedeutung einen Gränz- und
Gerichtspfahl. Anm. Im Nieders. Paal, Pöhl, Paul, im Angels. Pal, im Engl.
Pale, im Wallis. Pawl, im Schwed. Pale, im Pohln. Pal, im Ital. Palo, im Franz.
Pal, im Lat. Palus. Der Grund der Benennung liegt in der Spitze, daher dieses
Wort ein Geschlechtsverwandter von Bolz, Bohle, Bille, Beil, Pfeil, Spille,
Palme und andern dieses Geschlechtes ist. In Boxhorns Glossen heißt der Pfahl
Steckodhorn und Radestacho. Das h erfordert theils der lange Gebrauch, theils
die Regel, daß die flüssigen Mitlauter im Deutschen gemeiniglich ein h vor sich
haben,
S. H. [
701-702]