2. Pelzen
, [
685-686] verb. reg. act. welches in
manchen, besonders Oberdeutschen Gegenden für pfropfen und impfen üblich ist.
Einen Zweig von einem Apfelbaume auf einen Quittenstamm pelzen, d. i. pfropfen.
Gepelztes Obst, gepfropftes. Im Schwabensp. beltzen. Entweder von Pelz in
dessen weitesten Bedeutung der Haut, indem bey dem Pelzen der Zweig in die
aufgeschnittene Rinde des Baumes gesetzet wird, oder auch als ein Intensivum
von dem veralteten fillen, schneiden, schinden. Daher das Pelzen.