1. Pelzen
, [
685-686] verb. reg. act. welches nur im
gemeinen Leben für schlagen, prügeln, üblich ist. Jemanden pelzen, ihn
abpelzen, auspelzen. Nicht von dem Hauptworte Pelz, sondern als ein
Seitenverwandter von dem Lat. pulsare, ein Intensivum von dem veralteten
fillen, schlagen, stoßen, Lat. pellere, wohin auch walken gehöret. Im
Dithmarsischen ist bülsen gleichfalls prügeln, und im Böhmischen Pelice ein
Hammer, Schlägel, Stößel.