Der Parteygänger
, [
659-660] des -s, plur. ut nom. sing. im
Kriegswesen, Soldaten, welche vornehmlich bestimmt sind, auf Partey auszugehen,
d. i. dem Feinde durch Beutemachen zu schaden, wozu jetzt vornehmlich die
leichten Truppen und besonders die Freybeuter oder Freypartien gebraucht
werden. Auch der Anführer eines solchen Haufens, derselbe sey nun eine
Compagnie oder ein Bataillon, führet den Nahmen eines Parteygängers. Ital.
Partigiano.
S. Partey 1.2).