Pariren
, [
657-658] verb. reg. act. et neutr. aus
dem Franz. parer. 1) Gehorchen, als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben; doch
nur im gemeinen Leben. 2) In der Fechtkunst ist pariren oder auspariren, die
Stöße oder Hiebe des Gegners von sich weg in die Luft leiten. Einen Stoß
pariren. Daher die Parirung, so wohl die Handlung des Parirens, als auch die
stärkere Hälfte einer Degenklinge, mit welcher das Pariren geschiehet; die
Parirstange, an einem Degengefäße, eine mit dem Stichblatte parallele kleine
Stange, welche gleichsam das untere Ende des Bügels fortsetzt. 3) Wetten, aus
dem Franz. parier; doch nur im gemeinen Leben.