Der Papst
, [
655-656] des -es, plur. die Päpste, das
sichtbare Oberhaupt der Römischen Kirche, welches seinen Sitz gewöhnlich zu Rom
hat. Der Römische Papst, der Papst zu Rom, oder am häufigsten schlechthin der
Papst. Papst werden. Papst Clemens IX. Anm. In dem alten Gedichte auf den heil.
Anno Pabis, in der Parän. Tirolis und im Schwabenspiegel Babest, im Nieders.
Pawest, Paus, Paust, im Schwed. Pafve. Es ist aus dem mittlern Latein. Papa,
Vater, welches Wort als ein Ehrentitel ehedem allen Bischöfen gegeben wurde, so
wieder schon angeführte Verfasser des Gedichtes auf den heil. Anno sein Pabis
von dem Erzbischofe zu Mainz gebraucht; bis es nachmahls auf die Bischöfe zu
Rom allein eingeschränket worden, wozu schon Gregor VII. durch eine förmliche
Verordnung den Grund legte. Da das a um der Abstammung von Papa willen gedehnt
lautet, so schrieb man, diese Dehnung zu bezeichnen, das Wort ehedem Pabst,
oder wohl gar Babst; allein in den neuern Zeiten hat die Etymologie ihr Recht
behauptet, und das p wieder hergestellet. (
S. auch Propst,) welches man aus eben derselben Ursache
ehedem Probst schrieb. Das Fämininum ist nur von der Päpstinn Johanna üblich,
welche als eine weibliche Person zum Pabste soll seyn erwählet worden.
S. auch Pfaff.