Papern
, [
649-650] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, aber nur im gemeinen
Leben und in der vertraulichen Sprechart für plaudern oder plappern üblich ist.
Den ganzen Tag papern. Ungereimtes Zeug papern. Daher das Gepaper, das
Geplauder, ingleichen ein grundloses Geschwätz. Es ahmet den Laut des
geschwinden und gedankenlosen Redens nach, und lautet in manchen Gegenden auch
papeln, papern, babbeln, Engl. to babble, Franz. babiller, Ital. bavare,
baveggiare, babbolare, Lat. fabulari. Man hat von diesem Worte in den niedrigen
Sprecharten mehrere Ableitungen und Zusammensetzungen; z. B. paperig,
paperhaft, babbelhaft pappelig, plauderhaft, plapperhaft, Papelhans oder
Paperhans, der gern und viel plappert, Franz. Babillard u. s. f. Ein anderes
nur in einigen Oberdeutschen Gegenden übliches Wort ist papeln, streicheln,
liebkosen, zärteln, im gemeinen Leben der Obersachsen hätscheln.