Der Pachter
, [
635-636] des -s, plur. die Pächter,
Fämin. die Pachterinn, eine Person, welche etwas gepachtet hat, eine Sache
pachtweise besitzet. Besonders eine Person, welche ein Landgut vermittelst
eines Pacht-Contractes besitzet; der Pachtinhaber, im Oberdeutschen der
Beständner, im Nieders. der Heuersmann. In einigen Gegenden, selbst im
Hochdeutschen, ändert dieses Wort den reinen Vokal auch im Singular, der
Pächter, die Pächterinn.