P
, [
631-632] der sechzehnte Buchstab des
Deutschen Alphabetes, der zwölfte unter den Mitlautern, und der vierte unter
den Lippenbuchstaben, welcher entstehet, wenn die fest geschlossenen Lippen mit
Ausstoßung des Hauches geöffnet werden, da er denn einen härtern Laut gewähret,
als das weichere verwandte b und noch gelindere w hat. Ist dieses p mit einem
merklichen Blasen begleitet, so entstehet daraus das pf, davon an seinem Orte.
Da die mit einerley Sprachwerkzeugen ausgesprochenen Buchstaben in allen
Sprachen und Mundarten sehr leicht in einander übergehen, so widerfähret
solches auch den Lippenbuchstaben. Beyspiele sind schon bey b, f, und m
gegeben. Das letzte wechselt besonders gern mit dem p ab. So sagt man so wohl
Mandore als Pandore, pantschen als mantschen. Im Englischen lautet der
verkürzte Nahme Maria im gemeinen Leben eben so oft Mall und Moll, als Pall und
Poll. Aber nicht leicht werden zwey Buchstaben häufiger mit einander
verwechselt, als b und p, welches selbst in einer und eben derselben Mundart
allerley Ungleichheiten verursacht. Besonders lieben die Sächsischen Mundarten
das weiche b, und die Oberdeutschen Mundarten das harte p; ja unter den
letztern findet man ganze Provinzen, welche kein Anfangs B haben, sondern statt
dessen alle Mahl ein P hören lassen, Paum, Piern, (Birn,) pey, Pruder; so wie
Ihre alle mit einem P im Schwedischen sich anfangenden Wörter für ausländisch
hält, weil die ältern Schweden kein Anfangs P kannten. Ja auch im Hochdeutschen
ist man oft unschlüssig, ob man bicken oder picken, Buckel oder Puckel, Budel
oder Pudel, Betze oder Petze u. s. f. schreiben und sprechen soll. Ich will ihm
schon ein P vorschreiben, d. i. ich will es ihm schon verbiethen oder
verwehren, ist eine im Niedersächsischen sehr gewöhnliche Redensart. Man leitet
sie gemeiniglich von dem Anfangsbuchstaben der Lat. prohibere oder Poena der,
zumahl da man in den Gerichten gemeiniglich bey Pön zu verbiethen pflegt.