Der Ortsgulden
, [
623-624] des -s, plur. ut nom. sing.
der viert Theil eines Guldens, d. i. vier Groschen, und eine Münze, welche vier
Groschen gilt, ein Viergroschenstück. Von Ort, der vierte Theil eines Ganzen, (
S. Ort 1. 2). Ortsgülden, wie dieses Wort auch
geschrieben und gesprochen wird, würde der vierte Theil eines Güldens, folglich
5 Gr. 3 Pf. seyn.