Der Ortgroschen
, [
623-624] des -s, plur. ut nom. sing.
ein in einigen Gegenden üblicher Nahme einer Münze, welche der vierte Theil
eines Groschens, oder ein Dreyer ist. Im Meklenburgischen hat man Ortgroschen,
welche der vierte Theil eines großen Groschens sind, und 4 1/2 Pfennig gelten.
S. Ort 1. 2).