Örtern
, [
621-622] verb. reg. act. ein nur bey
den Tischlern, Kammmachern u. s. f. übliches Wort, die Örter, d. i. Enden, oder
Stammenden der Breter und des Holzes, absägen; im gemeinen Leben ertern. Daher
die Örterbank, eine längliche Bank, auf welcher es geschiehet, und auf welcher
überhaupt die Breter zugeschnitten werden; die Örtersäge, eine grobe Handsäge,
womit solches geschiehet. Die Kammmacher örtern das Horn, wenn sie es viereckt
sägen, welches gleichfalls durch Absägung der Örter, d. i. der Enden,
geschiehet. Ehedem bedeutete örtern auch zu Ende bringen, endigen, entscheiden,
wovon noch unser erörtern übrig ist,
S. dasselbe.