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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Ordiniren

, [611-612] verb. reg. act. aus dem Lat. ordinare. 1) Befehlen, anordnen, verordnen; in welchem Verstande es doch nur im gemeinen Leben üblich ist. 2) Einen Geistlichen ordiniren in der protestantischen Kirche, ihm das Lehramt und das Befugniß zu allen Amtsverrichtungen feyerlich ertheilen; welches von einem obern Geistlichen geschiehet, und an die Stelle der Priesterweihe in der Römischen Kirche eingeführet worden. Aus dem mittlern Lat. ordinare, geistlichen Ordines ertheilen, feyerlich in den Orden oder Stand der Priester aufnehmen. Daher die Ordination, diese feyerliche Ertheilung des Rechtes zur Führung des gottesdienstlichen Lehramtes. [611-612]
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