Ordiniren
, [
611-612] verb. reg. act. aus dem Lat.
ordinare. 1) Befehlen, anordnen, verordnen; in welchem Verstande es doch nur im
gemeinen Leben üblich ist. 2) Einen Geistlichen ordiniren in der
protestantischen Kirche, ihm das Lehramt und das Befugniß zu allen
Amtsverrichtungen feyerlich ertheilen; welches von einem obern Geistlichen
geschiehet, und an die Stelle der Priesterweihe in der Römischen Kirche
eingeführet worden. Aus dem mittlern Lat. ordinare, geistlichen Ordines
ertheilen, feyerlich in den Orden oder Stand der Priester aufnehmen. Daher die
Ordination, diese feyerliche Ertheilung des Rechtes zur Führung des
gottesdienstlichen Lehramtes. [
611-612]