Die Ordinanz
, [
611-612] plur. die -en, aus dem
mittlern Lat. Ordinantia. 1) Der Befehl; eine im Hochdeutschen veraltete
Bedeutung. Man gebraucht es 2) nur noch bey den Soldaten, wo die Ordinanz
derjenige Soldat ist, welcher beständig bey und um einen Befehl habend Officier
seyn muß, um dessen Befehle in nöthigen Fällen an andere zu überbringen, in
manchen Ländern Ordonnanz, unmittelbar aus dem Franz. Ordonnance; wo es denn
auch von diesem Verhältnisse, von dieser Verrichtung eines solchen Soldaten
gebraucht wird. Auf Ordinanz seyn, einen Befehl habenden Officier begleiten, um
auf dessen Befehle zu warten. In manchen Gegenden hat man auch dergleichen
Civil-Bediente, welche, wenn sie beritten sind, und zu Pferde verschickt
werden, Ordinanz-Reiter heißen.