Die Orangerie
, [
607-608] (sprich Orangscherie,
viersylbig,) plur. die -n, (fünfsylbig,) aus dem Franz. Orangerie. 1) Der
sämmtliche in und bey einem Garten befindliche Vorrath von Citronen-Bäumen,
Pomeranzen-Bäumen, und in weiterer Bedeutung auch von allen ausländischen
Bäumen und Gewächsen, welche in dem Gewächshause aufbewahret werden. 2) Auch
das Gewächs- oder Treibhaus selbst wird zuweilen mit diesem Nahmen belegt.