Ober-Deutschland
, [
559-560] -es, plur. car. der obere oder
höhere, d. i. näher nach dem Gebirge zu gelegene südliche Theil Deutschlandes,
welcher in dem Deutschen Staatsrechte auch die Lande des Schwäbischen Rechtes
genannt wird; im Gegensatze Nieder-Deutschlandes, wozu in diesem Verstande auch
Ober-Sachsen gehöret.