Opfern
, [
607-608] verb. reg. act. als ein Opfer
darbringen, eigentlich, der Gottheit als ein sinnbildliches Zeichen seiner
eigenen Übergabe darbringen; wo es am häufigsten von dem Darbringen und
Schlachten lebendiger Geschöpfe in denjenigen Religionen, wo diese Art des
Gottesdienstes üblich war, und noch ist aber auch von dem gottesdienstlichen
Darbringen aller körperlichen Dinge, gebraucht wird. In einigen
protestantischen Kirchen nennet man auch das opfern wenn bey gewissen
Gelegenheiten freywillige Geschenke an Geld auf den Altar oder in den
Kirchenstock geleget werden. In weiterer Bedeutung, besonders in der höhern
Schreibart, ist jemanden etwas opfern, es ihn zum Zeichen seiner
Unterwürfigkeit oder Ergebenheit darbringen. Mit dem Nebenbegriffe der Begebung
seines Eigenthumes um eines andern willen ist es besonders in dem zusammen
gesetzten aufopfern üblich. Daher die Opferung, die Handlung des Opferns in
allen obigen Fällen. Anm. Schon bey dem Ottfried opphoron, bey dem Stryker
ophern. (
S. Opfer.) Ottfried gebraucht dafür auch einige Mahl
biuten, biethen.