Ohnmächtig
, [
597-598] -er, -ste, adj. et adv. 1) In
der ersten Bedeutung des Hauptwortes, ohne Macht, ohne Kräfte, kraftlos, und
darin gegründet. Ein ohnmächtiger Götze, Bac. 6, 58. Ich bin ohnmächtig, Ps.
77, 5. Ein ohnmächtiger Staat, ein ohnmächtiges Reich. Ein ohnmächtiger Feind.
2) In der zweyten und engern Bedeutung des Hauptwortes, Kräfte und Bewußtseyn
verlierend. Ohnmächtig werden, in Ohnmacht fallen. Ohnmächtig seyn, in Ohnmacht
liegen. Anm. Bey dem Kero, der es für schwach, krank, gebraucht unmahtig, bey
dem Notker, für kraftlos, unmahtig und amachtig.
So erfluiget einen valken ein unmehtig hun, Reinmar der Alte.
In der zweyten Bedeutung lautet es im Dän. afmägtig, im
Theuerd. anmechtig, im Nieders. amächtig, anmächtig.