Die Ohnmacht
, [
597-598] plur. die -en. 1) Mangel der
Macht, d. i. der Kraft, die Schwäche, Schwachheit; ohne Plural. Die Ohnmacht
eines Staates, dessen geringe Macht. Die Ohnmacht des Menschen zu guten
Handlungen. Die Ohnmacht der Götzen. 2) In engerer und gewöhnlicherer
Bedeutung, derjenige Zustand des menschlichen Körpers, da derselbe auf einige
Zeit alle Kräfte und alles Bewußtseyn verlieret, und wie todt dahin sinket. In
Ohnmacht fallen, liegen. Es trat ihn eine Ohnmacht an. Die Ohnmacht dauerte
fünf Minuten. Den Ohnmachten ausgesetzt seyn, öftere Ohnmachten bekommen. Anm.
In der ersten weitern Bedeutung lautet es schon von des Kero Zeiten an im
Oberdeutschen Vnmaht, und im Plural Vnmahti, wo es auch von jeder Schwachheit
und Krankheit so wohl des Leibes als des Geistes und Gemüthes gebraucht wird.
Im Nieders. und einigen gemeinen Oberdeutsch. Mundarten auch Amacht.
Ein stein der traff den jeger das Er vor Amacht darnieder saß,
Theuerd. Kap. 37.
Es ist aus un und Macht zusammen gesetzet, welches un in der
neuern Oberdeutschen Mundart in ohn übergegangen ist. Es ist noch das einzige
Wort, in welchem ohn für un im Hochdeutschen von allgemeinem Gebrauche ist, ob
es gleich rathsamer wäre, dieses Wort nach dem Vorgange der Alten und der
Analogie aller übrigen Wörter Unmacht und unmächtig zu schreiben und zu
sprechen.
S. Ohne Anm. 2. Der Plural Ohnmachten ist der alte
Oberdeutsche Plural von Macht, der daselbst noch die Machten lautet, wofür das
einfache Wort im Hochdeutschen Mächte hat. In der zweyten engern Bedeutung
lautet es im Isländischen Omeign, und im Nieders. gleichfalls Anemacht, Unmacht
und Amacht, indessen ist dafür im Niedersächsischen auch Swögniß, Beswögniß,
Beswugtje, Sweimnisse, Beswimung und Flaute üblich, da man denn auch die
Zeitwörter beswögen, verflauen, sweimen, beswimen, beswugten, swugten u. s. f.
für in Ohnmacht fallen, hat. Im Oberdeutschen sagt man für Ohnmacht auch die
Unkräften. [
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