Der Oheim
, [
589-590] zusammen gezogen der Ohm, des
-es, plur. die -e, Fämin. die Oheime, zusammen gezogen die Ohme, plur. die -n,
des Vaters oder der Mutter Bruder, und im Fämin. des Vaters oder der Mutter
Schwester. Es ist in den gemeinen Sprecharten Ober- und Nieder-Deutschlandes am
üblichsten, kommt aber auch in der Kanzelleysprache vor, wo der Kaiser die
weltlichen Churfürsten, so wie die meisten altfürstlichen, Oheim zu nennen
pflegt; vermuthlich so fern dieses Wort ehedem, wie aus dem Frisch erhellet,
auch des Bruders und der Schwester Kinder zu bezeichnen pflegte, wofür jetzt
die Wörter Neffe und Nichte üblicher sind, so daß die Neffen und Nichten so
wohl ihrer Ältern Geschwister, als auch diese jene Oheim nannten. Im Bremischen
wird des Bruders oder der Schwester Kind noch jetzt auf dem Lande Öhm und Öhme
genannt. Der Großoheim oder Großohm, des Vaters oder der Mutter Oheim. Das
weibliche Oheime und Ohme scheint seltener gebraucht zu werden; indessen kommt
es doch Amos 6, 10 für Muhme vor: ein jeglicher muß seine Ohme nehmen. Anm. In
dem alten Fragmente auf Carln den Großen Ohein, in Schwaben und der Schweiz
noch jetzt Ohan, Ohen, Ohein, im Nieders. Ohm, ein Diminut. Öhmken, Öhmke, im
Angels. Eam. In dem alten Augsburg. Stadtrechte bey dem Schilter heißt es: Wer
die frunt sien, die einen zer echt bringen mugen. Das sullen sin des mannes
vater und sin mutter, wip und chind, bruder und swester, bruder chinde und
swester chinde, vettern und vettern chinde, öhan und öhans chind, Wasen unt
Mumen und iro chinde. Frisch ließ es, freylich gezwungen genug, von dem Latein.
Avunculus abstammen. Weit wahrscheinlicher ist es, daß es mit dem alten Amme,
Mutter, Ahn, und, so fern es auch einen Neffen bedeutet, mit Enkel und Enke
verwandt ist, und überhaupt einen nahen Verwandten bedeutet, so wie Muhme und
Mamma, Mutter, auf gleiche Art verwandt sind. Schon im Arab. bedeutet Am, dem
Bremisch-Nieders. Wörterbuche zu Folge, einen Vaterbruder. In den Münzen werden
an einigen Orten noch die zünftigen Arbeiter Ohme oder Ohmen, und ihre Zunft
oder Gesellschaft die Ohmschaft, Öhenschaft, genannt; woraus denn erhellet, daß
es auch in weiterer Bedeutung von einem jeden Verbundenen, in Gesellschaft und
Gemeinschaft stehenden gebraucht worden.