Offenbaren
, [
583-584] verb. reg. act. 1. Bekannt
machen. Der Herr lässet sein Heil verkündigen, vor den Völkern lässet er seine
Gerechtigkeit offenbaren, Ps. 98, 2; und so in andern Stellen mehr. Es ist in
dieser weitern Bedeutung im Hochdeutschen veraltet, außer daß man in der zurück
kehrenden Form noch zuweilen im gemeinen Leben sagt, es wird sich bald
offenbaren, was an der Sache ist, es wird bald bekannt werden. Auch in der
biblischen Schreibart sagt man noch, Gott habe sich im Reiche der Natur durch
seine Werke offenbaret, d. i. dem Menschen bekannt gemacht. Man gebraucht es,
2. nur noch in zwey engern Bedeutungen. 1) Eine geheime, verborgene Sache Einem
oder mehrern bekannt machen; gleichfalls mit der dritten Endung der Person, und
der vierten der Sache. Jemanden ein Geheimniß offenbaren. Einem sein Herz, ein
Anliegen offenbaren. Sich einem offenbaren, ihm seine Heimlichkeiten entdecken.
Der Verbrecher hat alles offenbaret, wofür doch entdecken üblicher ist. Dem
Beichtvater seine Sünden offenbaren. Offenbare nicht eines andern Heimlichkeit,
Sprichw. 25, 9.
Gleich wird sichs offenbaren, Wer unter euch den Kranz mit
Ehren trägt, Gell.
2) In noch engerer und theologischer Bedeutung,
übernatürliche Wahrheiten bekannt machen. In diesem Verstande hat Gott den
Menschen den weg zur Seligkeit, die Heilsordnung geoffenbaret. Geoffenbarte
Wahrheiten, Pflichten u. s. f. Siehe Offenbarung. Anm. Nieders. apenbaren,
Schwed. uppenbara. Bey dem Ottfried und Notker nur offenen, und selbst im
Theuerdanke noch öffnen, wovon noch unser Eröffnen üblich ist. Die Weglassung
des Augmenti ge, er hat es offenbaret, ist ein Fehler.
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585-586]