Obwalten
, [
573-574] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert und aus dem Zeitworte walten, und dem veralteten
Vorworte ob, über, (
S. 1 Ob,) zusammen gesetzet ist, aber nur im
Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen gebraucht wird. 1)
Vorhanden, gegenwärtig seyn, obschweben. Die obwaltende Gefahr. Aus obwaltenden
Ursachen. 2) Mit Einfluß gegenwärtig seyn, vorhanden seyn und bestimmen. Dein
eigenes Interesse waltet hierunter so sehr ob, als das meinige. So auch die
Obwaltung.