Die Obrigkeit
, [
571-572] plur. die -en. 1) * Überlegene
Gewalt, Herrschaft; ohne Plural. Welcher uns errettet hat von der Obrigkeit der
Finsterniß, Col. 1, 13. In welcher Bedeutung es im Hochdeutschen veraltet ist.
2) Personen, welche im gemeinen Wesen die Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen
und die Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden haben; wo es nur collective im
Singular, von mehrern Arten aber auch im Plural gebraucht wird. Der König ist
meine Obrigkeit; aber nicht, zwey Obrigkeiten für obrigkeitliche Personen oder
Collegia. Die Obrigkeiten, die obrigkeitlichen Personen, von mehrern Arten. Die
höchste Obrigkeit, die hohe Landesobrigkeit, welche die höchste Gewalt in einem
Lande hat. Die geist- und weltliche Obrigkeit. Die hohe und niedere Obrigkeit.
Unterobrigkeiten, welche von der höhern Obrigkeit an ihre Stelle verordnet
worden. Die Stadtobrigkeit, der Magistrat, welcher oft auch nur schlechthin die
Obrigkeit genannt wird. Jemanden bey der Obrigkeit verklagen. Wer ist seine
Obrigkeit? Der Obrigkeit gehorchen. Anm. So wie man von über das Beywort übrig
hat, so sagte man von ober ehedem auch obrig, und von diesem Worte ist
vermittelst der Ableitungssylbe -keit unser Obrigkeit, im Oberdeutschen auch
Obrikeit, Nieders. Overicheit gebildet. Indessen hatte man unmittelbar von ober
auch Oberkeit, welches noch im Oberdeutschen üblich, im Hochdeutschen aber
veraltet ist; Nieders. Overhed, Schwed. Öfwerhat. In beyden Formen kommt das
Wort vor dem 15ten Jahrhunderte wohl nicht leicht vor, denn in den ältern
Zeiten hatte man andere Wörter, diesen Begriff auszudrucken, Hertuorn,
Maistertuom, u. s. f. Als es aufkam, gebrauchte man es zuerst im Abstracto von
der Herrschaft.