Der Obmann
, [
569-570] des -es, plur. die -männer,
ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob,
auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, (
S. 1. Ob.) 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über
etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im
Österreichischen der Eisenobman, der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2)
Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es
noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann,
Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obmann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe
Schiedsrichter. [
571-572]