Der Obervogt
, [
567-568] des -es, plur. die -vögte, der
oberste oder vornehmste Vogt unter mehrern, welchem andere Vögte untergeordnet
sind; in einigen Oberdeutschen Gegenden der Oberfauth. (
S. Vogt.) Daher die Obervogtey, Oberd. auch Oberfauthey,
das Amt, die Würde eines Obervogtes, ingleichen der ihm untergebene Bezirk.
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567-568]