Der Vogt
, [
1221-1222] des -es, plur. die Vögte, ein
sehr altes Wort, welches von den ältesten Zeiten an in zwey Hauptbedeutungen
vorkommt. 1. Ein Beschützer, so wohl überhaupt, als auch in engerer Bedeutung,
derjenige, der eines Unfähigen Bestes wahrnimmt. In dieser Bedeutung wurden
ehedem nicht allein die Beschützer der Stifter und Klöster, welche sie nicht
allein beschützen, sondern sie auch in weltlichen Sachen vertraten, und die
Gerichte in ihrem Nahmen handhabeten, die Advocati, im Deutschen Vögte,
Klöstervögte, Stiftsvögte genannt, sondern der Nahme Vogt mit ehedem auch die
gewöhnliche Benennung so wohl eines Vormundes unmündiger, als auch eines
Curatoris weiblicher Person, und in vielen Gegenden ist es in dieser Bedeutung
noch üblich. Ja auch ein Advocat, d. i. ein gerichtlicher Fürsprecher,
Sachwalter, wurde ehedem häufig Vogt genannt. 2. In einer andern aber nahe
verwandten Bedeutung, war der Vogt ehedem ein Vorgesetzter überhaupt, wo es
besonders von folgenden Arten Vorgesetzten vorkommt. (1) Ein Statthalter, so
wohl einer Provinz, als auch derjenige, welcher eines Höhern Bestes in einem
gewissen Bezirke, oder auch in einem Orte verwaltet, ein Amtmann, Vizdom u. s.
f. hieß ehedem sehr häufig ein Vogt, und führet diesen Nahmen in manchen
Gegenden noch. Daher der Landvogt, Großvogt, Stadtvogt, der die Güter der Stadt
in seiner Aufsicht hat, der Schloßvogt, der die Aufsicht über ein Schloß,
Hausvogt, der sie über ein Haus, ein Pallast hat, u. s. f. (2) Ein Richter, der
Präsident eines Gerichtes, der das Recht im Nahmen eines Höhern handhabet, in
welchem Verstande Vogt ehedem oft einen Richter überhaupt bedeute. In diesem im
Hochdeutschen gleichfalls veralteten Verstande sagt noch Opitz: Der Tag,
An dem der höchste Vogt soll Recht und Urtheil sagen;
d. i. der höchste Richter. In manchen Reichsständen gibt es
noch Vögte, kaiserliche Vögte, Reichsvögte u. s. f. welche die Gerichtbarkeit
im Nahmen des Kaisers verwalten, und zuweilen auch Schuldheiß und Meier heißen,
obgleich an andern Orten der Vogt die peinlicher, der Meier aber die
bürgerliche Gerichtbarkeit über. (3) In einigen Gegenden Obersachsens ist der
Vogt auf den Landgütern als ein Hofmeister oder Verwalter, welcher die Aufsicht
über die Feldwirthschaft und das geringere Gesinde führet. (4) In noch
geringerer Bedeutung ist der Vogt in manchen Gegenden ein Unterbedienter,
welcher den frohnbaren Unterthanen die Arbeit ansaget, sie zur Arbeit anhält,
und die Aufsicht bey derselben über sie führet. An noch andern Orten ist es ein
Gerichtsbedienter, der die Parteyen vorladet, in Verhaft nimmt u. s. f. Auch
derjenige Unterbediente, welcher die Feldgüter von den Dieben und andern
frevelhaften Beschädigungen bewachet, und gemeiniglich der Flurschutz heißt,
wird in andern Gegenden der Vogt oder Feldvogt genannt. Die Bettelvögte sind
geringe Bediente der Polizey, frevelhaften Bettlern zu steuern u. s. f. Anm.
Das Wort ist im Deutschen alt, und lautet in der Bedeutung eines Beschützers
schon bey dem Notker Phogat, in den spätern Zeiten Voget, Vogit, Voigt, wie es
noch von einigen, obgleich ohne alle Ursache geschrieben wird, Fauth, im
Nieders. Vagd. Einigen lassen es von dem Hebr. hier nichtlateinischer
Text, siehe Image, ein Vorgesetzter, andere von dem Griech. hier
nichtlateinischer Text, siehe Image, die meisten aber von dem Lat.
Advocatus abstammen, welche letztere Meinung sehr viele Wahrscheinlichkeit hat,
indem in Pflaster, Spital, und andern gleichfalls die erste Sylbe verbissen
worden, von Emplastrum, Hospitale, Vogt, auch in seinen höhern Bedeutungen im
Mittlern Lat. beständig durch Advocatus gegeben wird. Es müßte alsdann schon
sehr frühe aus dem Lateinischen aufgenommen und mit dem Deutschen Bürgerrecht
begabet seyn, weil es schon zu Notkers Zeiten in Phogat naturalisiret war;
daher es immer noch zu untersuchen ist, ob dieses Wort nicht echten
Altdeutschen Ursprunges ist. Bey dem Ulphilas ist Fath, im Angels. Wäta, ein
Heerführer, Herzog, wohin auch das Sclavonische Wojwode gehöret, welche
Gothische und Angelsächsische Form mit der an manchen Orten noch nicht ganz
veralteten Form Fauth für Vogt genau überein kommt, so daß der Gaumenlaut in
der Mitte von einer rauhen hauchenden Aussprache entstanden seyn könnte.
Übrigens ist das Wort Vogt in seinem weitesten Umfange, als ein allgemeines
Nennwort, im Hochdeutschen veraltet, und nur noch hin und wieder in besondern
Fällen üblich. [
1223-1224]