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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Oberrichter | | Die Oberrinde

Oberrichterlich

, [565-566] adj. et adv. dem obersten und höchsten Richter gehörig, in dessen Recht und Würde gegründet. Die oberrichterliche Gewalt. Wofür man auch wohl im Superlativ oberstrichterlich sagt.
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