Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Oberrechner | | Der Oberrentmeister

Das Oberrecht

, [565-566] des -es, plur. inus. 1) Das höchste und oberste Recht über eine Sache, so wohl die höchste Herrschaft, als auch das oberste Eigenthum; in welcher Bedeutung es doch selten vorkommt. 2) In Schlesien wurde ehedem auch das Fürstenrecht, nach welchem über die Schlesischen Fürsten erkannt wurde, und das Gericht, welches dieses Recht handhabete, das Oberrecht genannt.
Der Oberrechner | | Der Oberrentmeister