Der Oberrechner
, [
565-566] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, der erste und vornehmste Rechner, d. i. Vorgesetzte einer
Einnahme. So ist zu Rothweil der Oberrechner eine vornehme Rathsperson, welche
das ist, was in andern Städten der Oberkämmerer genannt wird.