Die Nutzung
, [
549-550] plur. die -en. 1) Der
Gebrauch, als das Verbale des Activi nutzen, d. i. die Anwendung einer Sache
als eines Mittels zur Erreichung einer Absicht, und in engerer Bedeutung zur
Beförderung seiner Vollkommenheit; ohne Plural. In engerer und gewöhnlicherer
Bedeutung ist die Nutzung so wie Nutznießung der Gebrauch einer fremden Sache
zu Erwerbung oder Vermehrung zeitlichen Vermögens, unbeschadet ihrer Substanz,
und das Recht dieses Gebrauches. Die Nutzung von etwas haben. 2) Der Ertrag
selbst, der Beytrag eines Dinges zu Erwerbung zeitlichen Vermögens aus dem
Genuß einer Sache. Die Nutzungen des Gutes, oder von dem Gute, betragen
jährlich tausend Thaler. Beständige und gewisse Nutzungen, Einkünfte. In der
Bienenzucht pfleget man alles dasjenige, was die Bienen in ihre Körbe
eintragen, die Nutzung zu nennen.